Bitte beachten
- Die Nürburgring GmbH betreibt aktiven Umweltschutz. Dazu gehört auch der Lärmschutz. Daher sind Fahrzeuge, die den vorgeschriebenen Grenzwert von 95 dB(A) gemäß Fahrordnung überschreiten, von der Benutzung des Nürburgrings ausgeschlossen.
- Fahrzeuge mit Überführungskennzeichen und Kurzzeitkennzeichen sind nicht zugelassen.
- Anschnallen nicht vergessen – auch auf den Rücksitzen.
- Motorradfahrer müssen komplette Schutzkleidung tragen.
- Rechtsfahrgebot – Überholen nur links gestattet!
- Bei eingeschaltetem Rundumlicht Streckensicherungsfahrzeug nicht überholen.
- Bei Verlust von Öl, Benzin oder Kühlwasser sofort Fahrzeug am Fahrbahnrand abstellen. Nachfolgenden Verkehr warnen und Nordschleifen-Zufahrt informieren.
- Unfälle und liegen gebliebene Fahrzeuge stets mit Warndreieck absichern.
Dit wist ik niet!! Daarom keek die jongen in de BMW zo boos naar ons!